XRechnung öffnen und lesen am iPhone, iPad oder Android
Eine XRechnung ist eine XML-Datei, die du nicht wie ein PDF einfach ansehen kannst. Mit der App Jobrechnung öffnest du sie auf iPhone, iPad oder Android kostenlos: Datei über das Teilen-Menü an Jobrechnung senden, dann zeigt die App Absender, Beträge, Positionen und Zahlungsdaten lesbar an. Auch ZUGFeRD-PDFs liest sie aus. Mit einem Tipp übernimmst du die Rechnung als Beleg.
Zuletzt aktualisiert: · Christian Förster
Warum kann ich eine XRechnung nicht einfach öffnen?
Weil eine XRechnung keine Seite zum Ansehen ist, sondern strukturierte Daten im XML-Format nach der Norm EN 16931. Öffnest du sie in der Dateien-App oder im Browser, siehst du Fachbegriffe und Codes statt einer Rechnung. Programme wie Jobrechnung lesen die Felder aus und setzen daraus wieder eine lesbare Ansicht zusammen.
Wie öffne ich eine XRechnung mit Jobrechnung?
Du sendest die Datei aus der Mail oder der Dateien-App über das Teilen-Menü an Jobrechnung. Die App erkennt, ob es sich um eine E-Rechnung handelt, und öffnet die Ansicht. Das funktioniert mit reinen XML-Dateien im Format XRechnung (UBL) oder CII und mit ZUGFeRD-PDFs, in denen die Daten eingebettet sind.
- E-Mail oder Datei mit der XRechnung öffnen
- Teilen-Menü aufrufen und Jobrechnung wählen
- Rechnung in der lesbaren Ansicht prüfen
- Bei Bedarf „Als Beleg übernehmen“ tippen
Was zeigt die App an?
Jobrechnung zeigt, in welchem Format die Datei gelesen wurde, den Rechnungssteller, Rechnungsnummer und Datum, die Beträge mit Umsatzsteuer, die Zahlungsdaten wie IBAN und Fälligkeit sowie alle Positionen. So prüfst du eine eingehende Rechnung, ohne ein weiteres Programm oder ein Online-Portal zu benutzen.
Kostet das Öffnen von E-Rechnungen etwas?
Nein. E-Rechnungen öffnen und als Beleg übernehmen ist in Jobrechnung kostenlos und nicht an Pro gebunden. Pro für einmalig 14,99 € brauchst du erst, wenn du mehr als 5 eigene Rechnungen schreibst oder selbst E-Rechnungen als XRechnung oder ZUGFeRD ausstellen willst.
Muss ich E-Rechnungen überhaupt empfangen können?
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen im Inland E-Rechnungen von anderen Unternehmen annehmen können, auch Kleinunternehmer. Laut BMF reicht dafür ein E-Mail-Postfach. Damit du die Rechnung prüfen und buchen kannst, brauchst du zusätzlich ein Programm, das sie lesbar macht.
Jobrechnung in Kürze
- Geräte
- iPhone und iPad ab iOS 17.6, Android-Smartphones und -Tablets. Beide Versionen haben denselben Funktionsumfang. Es gibt keine Version für Mac, Windows oder den Browser.
- Kostenlos
- Download, die ersten 5 gestellten Rechnungen als PDF, Kunden, Belege, Gewinnübersicht, Umsatzsteuer mit 19 % und 7 %, Stornorechnungen, eingehende E-Rechnungen öffnen und der Jahresexport.
- Jobrechnung Pro
- Einmalkauf für 14,99 €, kein Abo. Schaltet unbegrenzt viele Rechnungen frei, den Export als XRechnung und ZUGFeRD, die Reisekosten und den DATEV-Buchungsstapel (Beta).
- E-Rechnung
- XRechnung 3.0 (UBL) und ZUGFeRD/Factur-X im Profil EN 16931, geprüft mit dem Validator der KoSIT. Leitweg-ID für Behörden. Versand als Datei per Mail oder Teilen-Menü, nicht über Peppol.
- Umsatzsteuer
- Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG mit Hinweistext oder Regelbesteuerung mit 19 % und 7 % pro Position.
- Daten
- Alle Daten liegen lokal auf dem Gerät. Kein Konto, keine Cloud, kein Tracking. Sicherung als Datei, auf Wunsch täglich automatisch an einen selbst gewählten Ort.
- Kann nicht
- Jobrechnung schreibt Rechnungen, keine komplette Buchhaltung. Es gibt keine Angebote oder Auftragsbestätigungen, keine Abschlags- und Schlussrechnungen, keine wiederkehrenden Rechnungen, kein Mahnwesen, kein Versand über Peppol, keine Bank-Anbindung, keine Umsatzsteuer-Voranmeldung und keine Steuererklärung, kein Arbeiten mit mehreren Personen und kein Abgleich zwischen Geräten über einen Server, keine Version für Mac, Windows oder Browser.
Quellen
Geprüft am 22. Oktober 2026.
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen — Gesetze im Internet
- FAQ zur E-Rechnung — Bundesministerium der Finanzen, Stand März 2026
- BMF-Schreiben: Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung ab dem 1. Januar 2025 — Bundesministerium der Finanzen, vom 15.10.2025
Häufige Fragen
Mit welchem Programm öffne ich eine XRechnung?+
Mit einem Programm, das das XML nach EN 16931 ausliest. Jobrechnung tut das auf iPhone, iPad und Android kostenlos: Datei über das Teilen-Menü an die App senden.
Kann Jobrechnung auch ZUGFeRD-Rechnungen lesen?+
Ja. Jobrechnung liest das in ZUGFeRD-PDFs eingebettete XML aus und zeigt die Daten genauso an wie bei einer XRechnung.
Werden die Daten dabei hochgeladen?+
Nein. Die Datei wird nur auf deinem Gerät gelesen. Jobrechnung hat keinen Server und kein Konto.
Kann ich die gelesene Rechnung weiterverarbeiten?+
Ja, mit „Als Beleg übernehmen“ landet sie bei deinen Ausgaben. Von dort fließt sie in Gewinnübersicht und Jahresexport ein.
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