Insights
6. Mai 2026

Rechnung ohne Umsatzsteuer schreiben: Pflichtangaben für Kleinunternehmer (§19 UStG)

Als Kleinunternehmer nach §19 UStG hast du einen Vorteil und einen Nachteil. Der Vorteil: Keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen, kein Voranmeldungs-Aufwand, weniger Buchhaltung. Der Nachteil: Wenn auf der Rechnung etwas fehlt oder falsch ist, gibt’s trotzdem Ärger — vom Kunden, vom Finanzamt, oder beim nächsten Steuerberater-Termin.

Der Artikel zeigt, was du als Kleinunternehmer rechtssicher auf jede Rechnung packen musst — und was du dir sparen kannst.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Bei Unsicherheit zu deiner konkreten Situation den Steuerberater fragen.

Wann gilt §19 UStG für dich?

Die Kleinunternehmerregelung greift, wenn dein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird (Stand 2026). Bist du in dieser Spanne, kannst du dich beim Finanzamt als Kleinunternehmer anmelden — oder zur Regelbesteuerung optieren, wenn dir das strategisch besser passt.

Was die Regelung praktisch bedeutet: Du weist auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Du zahlst keine USt ans Finanzamt. Du ziehst aber auch keine Vorsteuer auf eingekaufte Leistungen ab.

Für viele Solo-Selbständige mit überwiegend privatkundigen Auftraggebern ist das die einfachere Variante. Wer hauptsächlich an Unternehmen verkauft, die Vorsteuerabzug nutzen, fährt mit der Regelbesteuerung oft besser.

Welche Pflichtangaben muss eine Kleinunternehmer-Rechnung enthalten?

§14 Abs. 4 UStG schreibt vor, was auf jeder Rechnung steht — auch auf deiner. Konkret:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers (deine Daten)
  • Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsempfängers (Kunde)
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des Rechnungsstellers
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer (einmalig vergeben, lückenlos nachvollziehbar)
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang der Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (kann mit dem Rechnungsdatum identisch sein)
  • Entgelt (Nettobetrag — bei dir gleichzeitig Bruttobetrag, weil keine USt)
  • Hinweis auf §19 UStG (siehe nächster Abschnitt)

Was nicht rein muss: Mehrwertsteuersatz, Steuerbetrag, USt-Aufschlüsselung. Das fällt bei dir komplett weg.

Der entscheidende Hinweis: §19 UStG-Klausel

Das ist der Punkt, an dem viele Kleinunternehmer-Rechnungen scheitern: Es fehlt der Hinweis darauf, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Ohne diesen Hinweis ist die Rechnung formal fehlerhaft.

Eine korrekte Formulierung lautet zum Beispiel:

Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Akzeptable Varianten sind:

Im ausgewiesenen Betrag ist gemäß §19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.

Oder kürzer:

Kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§19 UStG).

Wichtig: Der Hinweis muss eindeutig auf §19 UStG verweisen. Ein bloßes „Mwst-frei“ oder „ohne Umsatzsteuer“ reicht nicht.

Rechnungsnummern: Worauf du achten musst

Die Rechnungsnummer ist die häufigste Stolperfalle. Die Anforderung lautet: einmalig, fortlaufend, lückenlos. Das heißt:

  • Jede Nummer darf nur einmal vergeben werden — auch über Jahre hinweg
  • Lücken sind problematisch und können bei einer Betriebsprüfung erklärt werden müssen
  • Du darfst Präfixe und mehrere Nummernkreise verwenden (z.B. 2026-001, 2026-002), solange jede Nummer eindeutig ist

Praktischer Aufbau, der sich bewährt hat: Jahr-Nummer, also 2026-001, 2026-002, usw. Vorteile: Du siehst sofort, aus welchem Jahr eine Rechnung stammt; die fortlaufende Nummerierung beginnt jedes Jahr neu, ist aber durch das Jahresprefix trotzdem einmalig.

Kleinbetragsrechnung: Vereinfachte Regel bei höchstens 250 €

Liegt dein Rechnungsbetrag bei höchstens 250 € (brutto), greift §33 UStDV — die Kleinbetragsrechnung. Hier reichen vereinfachte Pflichtangaben:

  • Dein Name und Anschrift
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und Art der Leistung
  • Bruttobetrag

Auch hier muss der §19-Hinweis drauf, wenn du Kleinunternehmer bist. Aber: Empfänger-Adresse, Rechnungsnummer und Steuernummer kannst du bei Kleinbetragsrechnungen weglassen.

In der Praxis machen die meisten Kleinunternehmer das trotzdem nicht — weil sie alle Rechnungen einheitlich aufbauen. Das ist auch okay; die Vereinfachung ist eine Erlaubnis, keine Pflicht.

Was passiert, wenn der §19-Hinweis fehlt?

Drei mögliche Konsequenzen:

  1. Der Kunde fordert eine Korrektur. Geschäftskunden sind das Thema gewohnt und melden sich. Stress, aber lösbar.
  2. Das Finanzamt beanstandet bei einer Prüfung. Bei einer Betriebsprüfung — auch beim Kunden — kann eine fehlerhafte Rechnung Aufwand verursachen.
  3. Im schlimmsten Fall: USt-Pflicht aus unrichtigem Steuerausweis. Wenn auf der Rechnung versehentlich ein Steuerbetrag steht, schuldest du diesen ans Finanzamt — auch als Kleinunternehmer. Das ist der teure Fehler.

Der zweite Fall ist selten, der dritte vermeidbar. Eine korrekt formulierte Rechnung mit §19-Hinweis schützt dich vor allen drei.

Was du dir als Kleinunternehmer sparen kannst

Gegenüber der Regelbesteuerung entfallen für dich:

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich oder vierteljährlich)
  • USt-Jahreserklärung (außer dem schriftlichen Vereinfachungsantrag in manchen Konstellationen)
  • Pflicht zur Aufschlüsselung verschiedener Steuersätze auf Rechnungen
  • Vorsteuer-Buchhaltung für deine eingekauften Leistungen

Das ist real ein Stunden-Plus pro Monat — Zeit, die du sonst in Buchhaltungs-Software oder beim Steuerberater verbracht hättest.

Fazit

Eine Kleinunternehmer-Rechnung ist nicht komplizierter als eine normale Rechnung — sie ist einfacher. Aber: Der §19-Hinweis und eine saubere Rechnungsnummer-Logik sind keine Kann-, sondern Muss-Felder. Eine gute Rechnungs-App nimmt dir beides ab: Kleinunternehmer-Modus aktivieren, einmalig Stammdaten und Nummernkreis konfigurieren — danach läuft jede Rechnung formal korrekt.

Native iOS-App mit Kleinunternehmer-Modus

Jobrechnung hat den Kleinunternehmer-Modus eingebaut — mit korrektem gesetzlichen Hinweis nach §19 UStG und konfigurierbarer Rechnungsnummer-Logik. Alle Daten lokal, kein Account, kein Abo.

Mehr zu Jobrechnung
Christian Förster, Gründer von Förster Digital

Über den Autor

Christian Förster

Ich entwickle Websites und automatisiere Geschäftsprozesse für kleine und mittelständische Unternehmen — mit Next.js, TypeScript und n8n. Was ich hier schreibe, stammt aus Projekten, die ich selbst umgesetzt habe, und aus eigenen Produkten wie den iOS-Apps Jobrechnung und Jobzeiten.

Veröffentlicht am