Rechnung schreiben als Kleinunternehmer: Was rein muss, was nicht
Als Kleinunternehmer nach §19 UStG hast du einen Vorteil und einen Nachteil. Der Vorteil: Keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen, kein Voranmeldungs-Aufwand, weniger Buchhaltung. Der Nachteil: Wenn auf der Rechnung etwas fehlt oder falsch ist, gibt’s trotzdem Ärger — vom Kunden, vom Finanzamt, oder beim nächsten Steuerberater-Termin.
Der Artikel zeigt, was du als Kleinunternehmer rechtssicher auf jede Rechnung packen musst — und was du dir sparen kannst.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Bei Unsicherheit zu deiner konkreten Situation den Steuerberater fragen.
Wann gilt §19 UStG für dich?
Die Kleinunternehmerregelung greift, wenn dein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird (Stand 2026). Bist du in dieser Spanne, kannst du dich beim Finanzamt als Kleinunternehmer anmelden — oder zur Regelbesteuerung optieren, wenn dir das strategisch besser passt.
Was die Regelung praktisch bedeutet: Du weist auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Du zahlst keine USt ans Finanzamt. Du ziehst aber auch keine Vorsteuer auf eingekaufte Leistungen ab.
Für viele Solo-Selbständige mit überwiegend privatkundigen Auftraggebern ist das die einfachere Variante. Wer hauptsächlich an Unternehmen verkauft, die Vorsteuerabzug nutzen, fährt mit der Regelbesteuerung oft besser.
Welche Pflichtangaben muss eine Kleinunternehmer-Rechnung enthalten?
§14 Abs. 4 UStG schreibt vor, was auf jeder Rechnung steht — auch auf deiner. Konkret:
- Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers (deine Daten)
- Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsempfängers (Kunde)
- Steuernummer oder USt-IdNr. des Rechnungsstellers
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer (einmalig vergeben, lückenlos nachvollziehbar)
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang der Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (kann mit dem Rechnungsdatum identisch sein)
- Entgelt (Nettobetrag — bei dir gleichzeitig Bruttobetrag, weil keine USt)
- Hinweis auf §19 UStG (siehe nächster Abschnitt)
Was nicht rein muss: Mehrwertsteuersatz, Steuerbetrag, USt-Aufschlüsselung. Das fällt bei dir komplett weg.
Der entscheidende Hinweis: §19 UStG-Klausel
Das ist der Punkt, an dem viele Kleinunternehmer-Rechnungen scheitern: Es fehlt der Hinweis darauf, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Ohne diesen Hinweis ist die Rechnung formal fehlerhaft.
Eine korrekte Formulierung lautet zum Beispiel:
Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Akzeptable Varianten sind:
Im ausgewiesenen Betrag ist gemäß §19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.
Oder kürzer:
Kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§19 UStG).
Wichtig: Der Hinweis muss eindeutig auf §19 UStG verweisen. Ein bloßes „Mwst-frei“ oder „ohne Umsatzsteuer“ reicht nicht.
Rechnungsnummern: Worauf du achten musst
Die Rechnungsnummer ist die häufigste Stolperfalle. Die Anforderung lautet: einmalig, fortlaufend, lückenlos. Das heißt:
- Jede Nummer darf nur einmal vergeben werden — auch über Jahre hinweg
- Lücken sind problematisch und können bei einer Betriebsprüfung erklärt werden müssen
- Du darfst Präfixe und mehrere Nummernkreise verwenden (z.B. 2026-001, 2026-002), solange jede Nummer eindeutig ist
Praktischer Aufbau, der sich bewährt hat: Jahr-Nummer, also 2026-001, 2026-002, usw. Vorteile: Du siehst sofort, aus welchem Jahr eine Rechnung stammt; die fortlaufende Nummerierung beginnt jedes Jahr neu, ist aber durch das Jahresprefix trotzdem einmalig.
Kleinbetragsrechnung: Vereinfachte Regel bei höchstens 250 €
Liegt dein Rechnungsbetrag bei höchstens 250 € (brutto), greift §33 UStDV — die Kleinbetragsrechnung. Hier reichen vereinfachte Pflichtangaben:
- Dein Name und Anschrift
- Ausstellungsdatum
- Menge und Art der Leistung
- Bruttobetrag
Auch hier muss der §19-Hinweis drauf, wenn du Kleinunternehmer bist. Aber: Empfänger-Adresse, Rechnungsnummer und Steuernummer kannst du bei Kleinbetragsrechnungen weglassen.
In der Praxis machen die meisten Kleinunternehmer das trotzdem nicht — weil sie alle Rechnungen einheitlich aufbauen. Das ist auch okay; die Vereinfachung ist eine Erlaubnis, keine Pflicht.
Was passiert, wenn der §19-Hinweis fehlt?
Drei mögliche Konsequenzen:
- Der Kunde fordert eine Korrektur. Geschäftskunden sind das Thema gewohnt und melden sich. Stress, aber lösbar.
- Das Finanzamt beanstandet bei einer Prüfung. Bei einer Betriebsprüfung — auch beim Kunden — kann eine fehlerhafte Rechnung Aufwand verursachen.
- Im schlimmsten Fall: USt-Pflicht aus unrichtigem Steuerausweis. Wenn auf der Rechnung versehentlich ein Steuerbetrag steht, schuldest du diesen ans Finanzamt — auch als Kleinunternehmer. Das ist der teure Fehler.
Der zweite Fall ist selten, der dritte vermeidbar. Eine korrekt formulierte Rechnung mit §19-Hinweis schützt dich vor allen drei.
Was du dir als Kleinunternehmer sparen kannst
Gegenüber der Regelbesteuerung entfallen für dich:
- Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich oder vierteljährlich)
- USt-Jahreserklärung (außer dem schriftlichen Vereinfachungsantrag in manchen Konstellationen)
- Pflicht zur Aufschlüsselung verschiedener Steuersätze auf Rechnungen
- Vorsteuer-Buchhaltung für deine eingekauften Leistungen
Das ist real ein Stunden-Plus pro Monat — Zeit, die du sonst in Buchhaltungs-Software oder beim Steuerberater verbracht hättest.
Fazit
Eine Kleinunternehmer-Rechnung ist nicht komplizierter als eine normale Rechnung — sie ist einfacher. Aber: Der §19-Hinweis und eine saubere Rechnungsnummer-Logik sind keine Kann-, sondern Muss-Felder. Eine gute Rechnungs-App nimmt dir beides ab: Kleinunternehmer-Modus aktivieren, einmalig Stammdaten und Nummernkreis konfigurieren — danach läuft jede Rechnung formal korrekt.
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