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6. Mai 2026

Rechnung schreiben als Freiberufler: Was Pflicht ist

Die erste Rechnung als Freiberufler ist meistens eine Mischung aus Erleichterung und Unsicherheit. Erleichterung, weil endlich Geld kommt. Unsicherheit, weil du nicht weißt, ob deine Rechnung formal korrekt ist. Eine fehlerhafte Rechnung kann zu Korrekturanfragen vom Kunden, zu Beanstandungen vom Finanzamt oder im schlimmsten Fall zur Nicht-Anerkennung beim Vorsteuerabzug führen.

Der Artikel zeigt, was auf jede Freiberufler-Rechnung gehört, welche Unterschiede es zwischen Regelbesteuerung und Kleinunternehmerregelung gibt und wie du häufige Fehler vermeidest.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Bei Unsicherheit zu deiner konkreten Situation den Steuerberater fragen.

Freiberufler oder Gewerbetreibender? Kurz zur Unterscheidung

Der Begriff „Freiberufler“ wird im Alltag breit verwendet, ist aber rechtlich eng definiert. Freiberufler im Sinne des §18 EStG sind die Katalogberufe — Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller — sowie ähnliche Berufe wie IT-Berater, Designer, Übersetzer und Journalisten.

Wer keine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des Gesetzes ausübt, ist Gewerbetreibender und zahlt zusätzlich Gewerbesteuer.

Für die Rechnungsstellung ist die Unterscheidung weniger wichtig: §14 UStG gilt für beide gleichermaßen. Der Artikel verwendet „Freiberufler“ im weiteren Sinne — die meisten Aussagen treffen auch auf Gewerbetreibende zu.

Pflichtangaben auf jeder Freiberufler-Rechnung

§14 Abs. 4 UStG schreibt vor, was auf jeder Rechnung steht. Konkret:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers (deine Daten)
  • Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsempfängers (Kunde)
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des Rechnungsstellers
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer (einmalig, lückenlos nachvollziehbar)
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang der Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (kann mit dem Rechnungsdatum identisch sein)
  • Entgelt (Nettobetrag) und anzuwendender Steuersatz
  • Steuerbetrag (Mehrwertsteuer) — separat ausgewiesen
  • Bruttobetrag (Netto + Steuer)
  • Bei Kleinunternehmern: Hinweis auf §19 UStG statt Steuerausweis

Ohne diese Angaben ist die Rechnung formal nicht korrekt — und der Kunde kann beim Finanzamt keinen Vorsteuerabzug geltend machen, was bei Geschäftskunden zu Korrekturanfragen führt.

Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung?

Welche Rechnung du schreibst, hängt von deiner Steuerlage ab.

Regelbesteuerung: Du weist Mehrwertsteuer aus (in Deutschland 19 % oder 7 % bei reduziertem Satz). Den Steuerbetrag führst du monatlich oder vierteljährlich per Voranmeldung ans Finanzamt ab. Im Gegenzug kannst du Vorsteuer auf eingekaufte Leistungen abziehen.

Kleinunternehmerregelung (§19 UStG): Wenn dein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird (Stand 2026), kannst du dich als Kleinunternehmer anmelden. Du weist keine Umsatzsteuer aus, zahlst keine USt ans Finanzamt — und ziehst auch keine Vorsteuer ab.

Welche Variante besser passt, hängt vom Kundenstamm ab: Wer überwiegend an Privatkunden verkauft, fährt mit der Kleinunternehmerregelung oft günstiger. Wer hauptsächlich Geschäftskunden bedient, profitiert eher von der Regelbesteuerung — diese Kunden ziehen die ausgewiesene Mehrwertsteuer ohnehin als Vorsteuer ab.

Die Details zur Kleinunternehmerregelung sind in einem eigenen Artikel ausführlicher behandelt: Rechnung schreiben als Kleinunternehmer (§19 UStG).

Rechnungsnummern: Wie du sie korrekt führst

Die Rechnungsnummer ist die häufigste Stolperfalle. §14 UStG fordert eine fortlaufende, einmalig vergebene Nummer. Das heißt:

  • Jede Nummer darf nur einmal vergeben werden — auch über Jahre hinweg
  • Lücken müssen bei einer Betriebsprüfung erklärt werden können
  • Mehrere Nummernkreise sind erlaubt, solange jede einzelne Nummer eindeutig ist
  • Präfixe sind zulässig: 2026-001, R-2026-001, RE-25001 — alles okay

In der Praxis bewährt sich der Aufbau Jahr-Nummer, also 2026-001, 2026-002 und so weiter. Vorteile: Du siehst sofort, aus welchem Jahr eine Rechnung stammt, und die Nummerierung beginnt jedes Jahr neu — bleibt durch das Jahresprefix aber trotzdem einmalig.

Was du vermeiden solltest: Nummern, die Rückschlüsse auf das Auftragsvolumen geben (2026-3 als dritte Rechnung im Jahr) — manche Kunden lesen daraus eine geringe Auftragsdichte ab. Drei oder vier Stellen mit führenden Nullen wirken professioneller.

Wann darf ich die Rechnung schreiben?

Die kurze Antwort: Nach Erbringung der Leistung. §14 UStG sagt, dass die Rechnung „spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung“ auszustellen ist — bei Geschäftskunden sogar verpflichtend.

Praktisch heißt das: Sobald die Leistung abgeschlossen ist, kannst du die Rechnung schreiben. Ob sofort oder gesammelt am Monatsende, bleibt dir überlassen. Wichtig: Bei Stundenleistungen oder laufenden Projekten kannst du auch Teilrechnungen oder Abschlagsrechnungen stellen — das ist üblich und problemlos.

Vorausrechnungen — also Rechnungen vor Leistungserbringung — sind nur als Anzahlungsrechnungen zulässig und müssen entsprechend gekennzeichnet sein.

Häufige Fehler bei Freiberufler-Rechnungen

Drei Fehler, die immer wieder auftauchen:

  1. Falsche oder fehlende Steuernummer. Anders als die USt-IdNr. ist die Steuernummer eine reine Inlandskennung. Sie muss auf der Rechnung stehen — vergessen ist Standardursache für Beanstandungen.
  2. Doppelt vergebene Rechnungsnummern. Passiert oft bei Wechsel der Software oder Übergang ins neue Jahr. Eine zentrale Nummern-Logik in der Rechnungs-App verhindert das.
  3. Fehlender §19-Hinweis bei Kleinunternehmern. Ohne den Hinweis ist die Rechnung formal fehlerhaft, und im schlimmsten Fall schuldest du die Steuer ans Finanzamt, wenn versehentlich ein Steuerbetrag ausgewiesen wurde.

Alle drei Fehler sind vermeidbar — mit einer Rechnungs-App, die beim Erstellen Pflichtfelder prüft und Nummern automatisch vergibt.

Workflow: Vom Auftrag zur abgeschickten Rechnung

Ein effizienter Workflow für Freiberufler-Rechnungen sieht so aus:

  1. Auftrag erfasst (Kunde, Leistung, Zeitraum, Konditionen)
  2. Leistung erbracht
  3. Stunden oder Posten zusammengestellt
  4. Rechnung erstellt — alle Pflichtfelder werden automatisch befüllt
  5. Rechnung als PDF exportiert und an den Kunden geschickt
  6. Eingang im eigenen System markiert (offen / bezahlt)
  7. Buchhaltung pro Quartal ans Finanzamt oder den Steuerberater übergeben

Wenn du die ersten vier Schritte in einer App lösen kannst, sparst du Zeit und vermeidest Doppelarbeit. Ohne App brauchst du Excel für die Nummern, Word für das Layout, einen PDF-Drucker für den Export und eine eigene Liste für den Status. Das funktioniert, aber es kostet pro Rechnung 10 bis 15 Minuten extra.

Fazit

Rechnung schreiben als Freiberufler ist nicht kompliziert, aber es gibt Pflichtangaben, an die du dich halten musst. §14 UStG definiert den Standard, §19 UStG die Variante für Kleinunternehmer. Beides solltest du einmal verstehen, dann läuft es im Alltag automatisch.

Eine gute Rechnungs-App nimmt dir die Pflichtfelder ab — automatische Rechnungsnummer, Steuernummer aus den Stammdaten, korrekter §19-Hinweis falls Kleinunternehmer. Du tippst die Posten ein und exportierst die PDF. Mehr braucht es für die meisten Freiberufler nicht.

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